Die Handynutzung ist am Gymnasium Beverungen für die Schüler der Sek I und Sek II mit dem Betreten des Schulgeländes grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlungen werden auf der Basis des bewährten Sanktionskataloges geahndet.
Der Einsatz des Handys zu unterrichtlichen Zwecken innerhalb des Unterrichts ist in der Sek I und in der Sek II erlaubt.
Eine private Handynutzung durch Schüler und Kollegen muss innerhalb des Unterrichtes unterbleiben.
Eine Handynutzung ist der Sek II unter Einhaltung der beiden folgenden Bedingungen erlaubt:
Aufenthalt in der Cafeteria (Räumlichkeiten hinter der Glasfront) und auf der sich anschließenden Terrasse
die Schüler haben eine Freistunde
Die Handynutzung innerhalb der Pausen ist allen Schülern strikt untersagt.
In der Mittagspause wird das Handynutzungsverbot ausgesetzt.
Sollten Schüler der Sek I nach der fünften Stunde unterrichtsfrei haben, ist eine Nutzung des Handys in den unter Punkt 4 beschriebenen Räumlichkeiten erlaubt.